Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.